SPD-Antrag "Flächenausbau mit insektenfreundlichen Gräser, Kräutern und Stauden in Puschendorf"

Bild von der Maiwanderung 2017(bs)

30. März 2019

Fast 30% der stimmberechtigten Puschendorfer Bevölkerung stimmten für den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern „Rettet die Bienen!“. Das zeigt, dass eine große Akzeptanz für Maßnahmen zum Bienenschutz und Biodiversität in der Bevölkerung vorhanden ist.

Meine Fraktionskollegen und -kollegin sind von einer Vielzahl von Gemeindebürger/innen angesprochen worden, was wir hier in der Gemeinde bereits unternommen haben bzw. was wir weiter vornehmen werden.

Das hat uns in der Fraktion bestärkt, noch tiefer mit dem Thema auseinderzusetzen und gemeinsam zu überlegen, was wir in erster Linie als Gemeinde unternehmen könnten. Wir sind zum Ergebnis, dass wir als Gemeinde noch einiges unternehmen können.

Unsere Überlegungen haben wir zusammengefasst:

Die globalen Probleme der Verringerung der Biodiversität können wir in Puschendorf alleine nicht lösen, aber wir können im Rahmen unserer Möglichkeiten das Bewusstsein für diese Problematik schärfen und einen Beitrag zur Verbesserung leisten.

Die Gemeinde soll ihre Vorbildfunktion für die Einrichtung von artenreichen einheimischen insekten- und bienenfreundlichen Gräser, Kräutern und Stauden noch weiter ausbauen, wie wir dies beim neuen Grünstreifen Finkenweg/Neustädter Str. im Ansatz praktiziert haben.

Wir stellen folgenden Antrag:

  1. Die öffentlichen Flächen der Gemeinde – Grünanlagen, Baumscheiben, Randstreifen von Verkehrsflächen, u.a. – sind mittels einheimischen Saatgutes in Blütenwiesen/-Streifen umzuwandeln. Eine Mahd erfolgt frühestens Ende August. Das Mähgut ist abzufahren.

  2. An fließenden und stehenden Gewässern werden Blühstreifen von einheimischen Saaten in Form von mehrjährigen nektar-und pollenspendenden Trachtflächen für Insekten eingerichtet.

  3. In Pachtverträgen von Gemeindeflächen ist ein Verbot für glyphosathaltige Pestizide aufzunehmen.

  4. Die im Gemeindebesitz befindlichen verpachteten Grundwiesen dürfen nicht vor dem 15.06. eines jeden Jahres gemäht werden. Eine zweite Mahd erfolgt frühestens Ende August eines jeden Jahres. Eine Düngung ist zu unterlassen.

  5. Die im gemeindlichen Besitz befindlichen Grundstücke unterhalb der Kläranlage sind nur 1 x im Frühjahr eines jeden Jahres zu mähen. Das Mähgut ist abzufahren.

Weitere Ideen wie die Auslobung eines gemeindlichen jährlichen Preises evtl. in Zusammenarbeit mit dem örtlichen BN und OGV für Gärten, die besonders bienen- und insektenfreundlich sind, Vorgabe von insekten- und bienenfreundlichen Kräutern und Stauden in Gärten und ein Verbot von Steingärten in neuen Bebauungsplänen sollten auf Umsetzbarkeit untersucht werden.

Wir bitten um Unterstützung des Antrags. Ergänzungen und Anregungen sind natürlich jederzeit möglich.

Wir freuen uns auf die Diskussionen.

Klaus Fleischmann SPD-Fraktionssprecher

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